Transparent: Katja Tempel

Noch immer sind Atombomben in Deutschland: im Fliegerhorst Büchel in der Eifel lagern ca. 20 US-Atombomben B-61, und Soldaten der Bundeswehr üben regelmäßig den Einsatz dieser massenmörderischen Waffen mit ihren Tornado-Flugzeugen. Doch nicht alle finden sich mit diesen gefährlichen und unverantwortlichen Aktivitäten ab: immer mehr Atomwaffengegner demonstrieren, protestieren und leisten Zivilen Ungehorsam, vor den Toren wie auch durch Eindringen in das Militärgelände.

Die Zahl solcher Go-Ins hat in den letzten Jahren stark zugenommen (siehe dazu unsere früheren Posts). In einigen Fällen konnten die pazifistischen „Eindringlinge“ dabei auf die Rollbahn gelangen und dadurch den Flugbetrieb einige Zeit verhindern, eines ihrer wichtigsten Ziele. Juristisch werden sie wegen Haus“friedens“bruchs und Sachbeschädigung angeklagt und verurteilt.

Sie berufen sich dagegen auf die Völkerrechtswidrigkeit dieser sogenannten „Nuklearen Teilhabe“, denn die Bundesrepublik hat 1970 den Atomwaffensperrvertrag ratifiziert und damit darauf verzichtet, Atomwaffen von irgendwem anzunehmen oder selbst welche zu entwickeln – 1990 wurde dieser Verzicht im Rahmen der deutschen Vereinigung nochmals bestätigt.

Darüber hinaus verweisen sie auf das Rechtsgutachten des Internationalen Gerichtshofs von 1996, nach dem nicht nur der Einsatz, sondern auch schon die Drohung mit Atomwaffen generell (!) völkerrechtswidrig sind. Dies aufgrund der Unbegrenztheit der Wirkungen der Atomwaffen in Raum und Zeit, weshalb jeder Einsatz eine humanitäre Katastrophe bedeuten würde.

Angesichts dieser ungeheuren Gefahr berufen sich die Friedensaktivisten vor Gericht auf ihr rechtfertigendes Nothilferecht: verglichen mit der globalen Monstrosität eines Atomkriegs kann die Beschädigung des Bundeswehr-Natodrahtzauns nur als „Peanuts“ angesehen werden. Von den zuständigen Amts- und Landgerichten (Cochem und Koblenz) werden diese Argumente bisher allerdings komplett ignoriert!

(In der Anlage finden Sie die Einlassungen im Berufungsverfahren von Katja Tempel und Dr. Ernst-Ludwig Iskenius.)

Atomwaffengegner werden regelmäßig verurteilt!
Markiert in: