Kriegsdienstverweigerung ist Menschenrecht!

Deshalb: KDV-Beratung.
Noch ist die Wehrpflicht für Männer ab 18 Jahren ausgesetzt. Aber über Fragebögen sollen nun genügend wehrtaugliche Freiwillige für die „Kriegstüchtigkeit Deutschlands“ herangezogen werden.
Wie damit umgehen? Und wie ist das mit dem Grundrecht, nach Art. 4 Abs. 3 Grundgesetz Kriegsdienst aus Gewissensgründen zu verweigern?
Elke Winter vom Friedensmuseum hat sich bei einer Schulung der DFG-VK Bayern sachkundig gemacht. Sie bietet nun Beratung zur Kriegsdienstverweigerung an (z.B. zur Antragsstellung).
Sie können sich bei Bedarf über die Mail-Adresse info@friedensmuseum-nuernberg.de mit ihr in Verbindung setzen.


