Günter Wimmer, Klaus Bürkle, Dr. Brigitte Janus, Gerd Büntzly und Dieter Reckers (v.l.), die „Picknick-Gruppe“ von Büchel-17, warnen vor dem Amtsgericht Cochem am 19.6.:“Atombomben in Büchel: deutscher Beitrag zum atomaren Massenmord!“

Am 19. Juni wurden 5 Teilnehmer einer Go-In-Aktion im rheinland-pfälzischen Atomwaffenstützpunkt Büchel vom Amtsgericht Cochem wegen „Hausfriedensbruch“ zu 30-60 Tagessätzen verurteilt.
Die Büchel-Protestierer, darunter 2 Mitglieder des Friedensmuseums, waren bei zwei parallelen Aktionen Zivilen Ungehorsams am 30. April 2019 auf das Gelände des Bundeswehr-Fliegerhorsts Büchel eingedrungen. Die eine Gruppe war, unter dem 1. Zaun hindurch, in den Raum zwischen den Zäunen gelangt und hatte dort ein „Atomwaffenfreies Picknick“ veranstaltet – sehr zur Mißbilligung der Wachmannschaft innen hinter NATO-Drahtrollen sowie der Polizei außen. Gleichzeitig hatte sich die zweite Gruppe durch beide Zäune durchgeschnitten und im Innenbereich des Stützpunkt ein Sit-In veranstaltet – wodurch der militärische Übungsbetrieb mit den Tornado-Flugzeugen als Atomwaffenträgern zeitweilig unterbrochen war.
Die 5 Teilnehmer der ersten Gruppe sind nun nach zwei Verhandlungsterminen (3. /19. 6.) verurteilt worden. Wieder einmal wurden die Einlassungen der Angeklagten zur Motivation ihrer Aktion in keinster Weise berücksichtigt.
Sie sehen die Stationierung der US-Atomwaffen mit den Bundeswehr-Tornados als Trägersystemen als völkerrechtswidrig an: da ist der Atomwaffensperrvertrag, der den USA die Weitergabe und ebenso der Bundesrepublik jegliche Annahme von Atomwaffen verbietet. Darüberhinaus sind Atomwaffen aufgrund ihrer unterschiedslosen Wirkung auf Militär und Zivilisten, sowie wegen der Unmöglichkeit, ihre Auswirkungen räumlich und zeitlich einzugrenzen, durch die Genfer Konvention verboten. Dies dokumentiert ein Bundeswehrdokument, die „Taschenkarte“, die den Soldaten den Einsatz solcher Massenvernichtungswaffen verbietet.
Mit diesen illegalen Objekten wird aber in Büchel – im Rahmen der „Nuklearen Teilhabe der NATO“ umgegangen, und dadurch entsteht eine unmittelbare Gefahr für Leib und Leben. Deshalb beanspruchen die Angeklagten „Rechtfertigenden Notstand“ für ihre Aktion Zivilen Ungehorsams, d.h. sie verletzen das Hausrecht der Bundeswehr oder beschädigen das Material des Zaunes, um das weit höhere Rechtsgut der Menschenwürde, des Überlebens aller Menschen zu schützen.
Die Angeklagten verweisen auch darauf, dass durch die aktuelle Forcierung des atomaren Wettrüstens, durch die „Modernisierung“ der Bücheler Atombomben, konkret: ihre Ersetzung durch technisch verbesserte, d.h. für Atomkriegsführung geeignete Atomwaffen, und natürlich auch durch die unkalkulierbaren Ego-Trips des US-Präsidenten die Atomkriegsgefahr drastisch zunimmt. Die sogenannte „Doomsday Clock“ – Gradmesser für die Gefährlichkeit der weltpolitischen Situation – ist von den US-Wissenschaftlern auf 100 Sekunden vor 12 gestellt worden, das ist näher dran am menschenverursachten Weltuntergang als jemals zuvor!
Dokumente: Die Presseerklärung der gesamten Gruppe „Büchel-17″ sowie die Einlassung von Brigitte Janus aus Nürnberg.

Wieder „Büchel-Eindringlinge“ verurteilt