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01.04.1989
Militärdienstverweigerung aus Gewissensgründen in der UDSSR 1989 von Kalle Seng
Am 05.03.1987 nahm die Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen eine Resolution mehrheitlich an, die das Recht auf Militärdienstverweigerung aus Gewissensgründen als eine legitime Ausübung des universell anerkannten Rechts der Freiheit der Meinung des Gewissens und der Religion anerkannte. Die Resolution beinhaltet auch eine Empfehlung an alle Mitgliedstaaten, einen alternativen zivilen Dienst einzuführen. Vertreter von 26 Staaten sprachen sich für die Annahme der Resolution aus; Iran und Mozambik lehnten sie ab. Mit Stimmenthaltung votierten 14 Staaten, darunter die Vertreter der UdSSR und der DDR. Da die Sowjets in der Vergangenheit opponiert hatten, deutet die Stimmenthaltung auf eine Wandlungsbereitschaft hin.

19892046 - Monat - Quelle: Bibliothek Nr.4913